Montag, 16. Juli 2018
Kommentar
Die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters von Osama Bin Laden ist ein einziges Hin und Her: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass der mutmaßliche Gefährder gar nicht abgeschoben werden darf. Zu dem Zeitpunkt saß Sami A. aber schon im Flieger nach Tunesien.
Dazu ein Kommentar von RTL WEST Chef Jörg Zajonc.